tina1984

Update Impfzentrum Kirchhorst

Neue Informationen zum Projekt “Impfzentrum Kirchhorst”. Aktuell befinden wir uns in der Planungsphase. Nach Konkretisierung der Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfungen gegen Covid erscheint die Durchführung einer betrieblichen Covid Impfung nunmehr realistisch. Am vergangenen Freitag konnte ich über meine versorgende Apotheke insgesamt 800 Dosen des Impfstoffes Corminaty der Firma Biontech/Pfizer bestellen.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen rechnen wir jedoch mit einer deutlich geringeren Belieferung. Sollte es beim aktuellen Zeitplan bleiben, so erfolgt eine Belieferung am Montag, den 7.6.21, so dass ab Dienstag den 8.6.21 mit einem Betrieb im Impfzentrum begonnen werden kann.

In der Vergangenheit wurde uns die Anzahl der zu erwartenden Belieferung am Donnerstag der Vorwoche avisiert. Dies vorausgesetzt kann eine konkrete Planung für Impftermine ab dem 4.6.2021 erfolgen. Ich bitte jedoch diese Termine zunächst als Anhaltspunkt zu betrachten.

Geplant ist, dass nach Konkretisierung der Impfstoffliefermenge eine Quotierung auf die teilnehmenden Unternehmen erfolgt, die sich an der Mitarbeiteranzahl orientiert. Für mich steht dabei eine hohe Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit im Vordergrund.

Dank www.mediaservice-burgwedel.de Herrn Harmen Hipp – steht ein webbasiertes Tool, für die Terminvereinbarung im Impfzentrum zur Verfügung. Geplant ist diese über die Website online zu stellen. Zur Vermeidung von Missbrauch wird ein Passwortschutz eingerichtet. Unten eingefügt finden Sie einen Bildschirmauszug.

Hier habe ich Ihnen zwei Fotos der Einfahrt Fa. Bertram GmbH und des Eingangsbereiches eingefügt, um einen Eindruck zu vermitteln. Darunter noch ein Auszug aus Google Maps.

Kartenausschnitt – rotes Kreuz = neue Halle Fa. Bertram

Was können Sie aktuell tun, um das Projekt Impfzentrum Kirchhorst voranzubringen?

  • Bitte, wenn noch nicht geschehen Newsletter abonnieren
  • Bitten nennen Sie uns firmenintern einen Ansprechpartner (Name, E-Mail, Mobile Rufnummer)
  • Bitte klären Sie intern, wen Sie voraussichtlich zur Impfung anmelden werden – wir benötigen diese Information aktuell nicht!
  • Bitte klären Sie, ob Ihre Mitarbeitenden für die Impfaktion freigestellt werden (Arbeitszeit), oder die Impfung in der Freizeit erfolgt.
  • Bedenken Sie eine Verteilung der Impfwilligen auf verschiedene Abteilungen, um einen Komplettausfall bei Impfnebenwirkungen zu vermeiden! Die Anmeldung für die “Impflinge” erfolgt durch Ihre Personalabteilung, nicht durch den Impfwilligen selbst.
  • Bitte vermeiden Sie möglichst Rückfragen an uns. Alle für Sie notwendigen Informationen erhalten Sie auf diesem Meldeweg. Insbesondere können wir derzeit noch nicht abschätzen, inwieweit Personalunterstützung erforderlich ist.

Ihr Thomas Riebschläger – Betriebsarzt

tina1984

Schnelltests in Unternehmen zu Hause durchführen

Verordnung zur Durchführung von Schnelltestungen in Unternehmen in Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                              13.4.2021

als Betriebsarzt betreue ich mit meiner Kollegin im Bereich der Region Hannover mehrere Tausend Mitarbeitende in mehr als 100 Betrieben. Wir beraten seit Beginn der Corona Pandemie an zu Hygienekonzepten, persönlicher Schutzausrüstung, Compliance, Durchführung von Testungen und Umgang mit Ausbruchssituationen.

Vor Festlegung einer Schnelltestregel für Niedersachsen möchte ich folgendes zu bedenken geben, da in Berlin offensichtlich die Schnelltests nach behördlicher Regelung zwingend im Betrieb vor Ort erfolgen müssen.

Besonders in vielen kleinen und mittelständischen Firmen tun die Verantwortlichen alles, um einerseits den Betrieb zu gewährleisten und andererseits die rechtskonforme Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen durchzusetzen.

In diesen Firmen beraten wir bisher so, dass die zur Verfügung gestellten Tests zur Reduktion der Infektionsgefahren vor der Arbeit zu Hause durchgeführt werden.

Wir plädieren aus Gründen des Infektionsschutzes und der schnellen und schlanken Umsetzung der Testungen sehr dafür, auf eine Verpflichtung der Durchführung der Testungen vor Ort im Betrieb zu verzichten.

Erfahrungen konnten wir hierzu selbst bereits bei stattfindenden Selbsttests unter Aufsicht machen:

Diese führen zu einem erhöhten Infektionsrisiko, da die Örtlichkeiten oft keine Möglichkeit bieten die Abstands- und Raumregelungen für Testszenarien einzuhalten.

Somit werden die Aufsicht führenden Mitarbeitenden gefährdet.

Die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist für „Nicht-Fachpersonal“ nicht in sachgerechter Weise machbar. Selbst in Einrichtungen des Gesundheitswesens war am Beginn der Pandemie ein erheblicher Schulungsbedarf erkennbar.

Unseres Erachtens ist die einzig möglich flächendeckende Durchführung im Bereich der KMU die Stellung der Testsysteme durch die Unternehmen mit nachfolgender Selbsttestung der Mitarbeitenden in Ihrer Häuslichkeit.

Wir bitten dringlich um Miteinbeziehung unserer Überlegungen in Ihren Entscheidungsprozess.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Riebschläger

Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit

30916 Isernhagen – Farster Straße 17 a – info@landarztpraxis.info