tina1984

Erste Hilfe – Fit für den Notfall

Die Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb ist genau, wie die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses beim Führerschein durch den Gesetzgeber geregelt.

Im $ 26 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist geregelt, dass je nach Art des Betriebes zwischen 5 und 10 % der Mitarbeitenden zum Ersthelfer auszubilden sind. Zu diesem Zweck erfolgt eine Ausbildung durch zugelassene Organisationen, wie zum Beispiel das DRK, den ASB oder die Johanniter vor Ort im Betrieb oder in entsprechend geeigneten Schulungsstätten.

Inhalte der 8 stündigen Kurse, die jeweils für 2 Jahre eine ausreichende Qualifikation gewährleisten, sind Grundsätze der Organisation der Ersten Hilfe, Verbandkunde und typische Symptome bei schweren Gesundheitsstörungen. Im Vordergrund der Ausbildung stehen praktische Übungen, vorwiegend der Herz-Lungen-Wiederbelebung oder auch die Handhabung eines automatischen Defibrillators (AED).

Die Kosten für die Kurse werden von den Berufsgenossenschaften übernommen. Bei der Anzahl der für einen Betrieb erforderlichen Ersthelfer gilt es auch Organisationseinheiten, räumliche Nähe oder zum Beispiel die Gegebenheiten im Außendienst und auf Baustellen zu berücksichtigen.

Als betriebsärztliche Praxis schulen wir selbstverständlich unsere eigenen Mitarbeiter in Erster Hilfe, dabei wird auch die Handhabung des Beatmungsbeutels, der zur professionellen Ausstattung gehört, geübt.

Als Ihr Betriebsarzt unterstützen wir auch Ihren Betrieb bei der Organisation der Ersten Hilfe, der richtigen Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material und bei der nachträglichen Bewertung von im Betrieb erfolgten Ersthelfereinsätzen.

Als Ergänzung zu den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kursen unterstützen wir Sie gerne bei internen Schulungen, die besonderes die betrieblichen Gegebenheiten, besondere Gefährdungen und den Ausbildungsstand Ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen.

Gerne fragen Sie eine entsprechende Schulung bei uns an!

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger