tina1984

Neufassung Infektionsschutzgesetz erfordert Verfassungsbeschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestagsabgeordnete 22.4.2021
Ich wende mich heute an Sie mit der Bitte und Aufforderung den nun vom Bundestag mit einer
Mehrheit der großen Koalitaion beschlossenen Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes
verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Was sind die Gründe für meine Bitte:
Die im geänderten Infektionsschutzgesetzt vorgesehene Ausgangssperre schränkt in
unverhältnismäßiger Weise die Freiheitsrechte von > 80 Millionen Bundesbürgern ein.
Dies erfolgt durch die Anwendung einer im Gesetz festgschriebenen Bedingung- die Inzidenz, als
maßgeblicher Parameter für die Erkennung einer bundesweit die Gesundheit der Bevölkerung
bedrohenden Lage.
Durch die vom Gesetzgeber veranlassten Steigerungen der Schnell- und Selbsttestungen z.B. in
Betrieben oder Schulen kommt es naturgemäß zu einer vermehrten Findungsrate von „CoronaPositiven“ mithin einer erhöhten Inzidenz.
Vergleichbar mit einer Diagnostik würde das bedeuten, dass ich bei einem Patienten die
Herzfrequenz (den Puls) bestimme und alle weiteren therapeutischen Maßnahmen aus diesem einen
Parameter ableite.
Auch von anderen Fachleuten wird die Einbeziehung von weiteren Parametern, z.B.
Hospitalisierungsrate, Sterbetafeln, individuelle Krankheitsverläufe etc. gefordert.
Die Auswirkungen der im Gesetz festgelegten Ausgangssperre sind wissenschaftlich nicht belegt.
Selbst in der Volksrepublik China gab es zu keinem Zeitpunkt landesweite Ausgangssperren.
Durch das Gesetz ist dem einzelnen Bürger die Anrufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur
Erlangung von Rechtsschutz nicht mehr möglich.
Die Durchsetzung der bisherigen Maßnahmenkataloge, insbesondere Gruppenbildung etc. wurde in
der Vergangenheit besonders im großstädtischen Bereich nicht in ausreichendem Maße
durchgesetzt.
Insofern schränkt das nun beschlossene geänderte Infektionsschutzgesetz die Freiheitsrechte der
Bürger unverhältnismäßig ein.
Es bleibt nur die Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht und ich bitte dringlich um Ihr
diesbezügliches Engagement.
Warum sollten Sie meine Meinung in Ihre Überlegungen mit einbeziehen?
Als seit 2 Jahrzehnten niedergelassener Haus- und Betriebsarzt betreut meine Praxis ca. 10000
Menschen im Jahr.
Seit vergangenem März haben wir etliche an COVID Testungen durchgeführt. Wir haben lange vor Verabschiedung der COVID Arbeitsschutzregeln unsere Routinen
pandemiegerecht umgestellt.
Seit Pandemiebeginn haben wir bislang ca. 100 positive Testungen in unserer Praxis in der Region
Hannover ermittelt
Einige unserer Patienten mussten stationär behandelt werden. Ich weiß von 2 Todesfällen, beides
multimorbide ältere Patienten.
Als Betriebsarzt berate ich ca. 120 Unternehmen in der Region – auch dort ist die Lage seit einem
Jahr entspannt. Dies gilt auch für Ausbruchsfälle in von uns betreuten Pflegeeinrichtungen.
Alles in allem sind wir gut mit dem Thema COVID vertraut und setzen die gebotenen Maßnahmen
konsequent und dauerhaft um.
Die nun allerdings vom Gesetzgeber beschlossenen gesetzlichen Vorgaben des
Infektionsschutzgesetzes gehen aus unserer Sicht deutlich über das Gebotene und Notwendige
hinaus. Wir fühlten uns in unseren bürgerlichen Rechten massiv und nicht nachvollziehbar
eingeschränkt!
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und verbleiben mit besten Grüßen!
Thomas Riebschläger
Allgemeinarzt & Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
www.landarztpraxis.info
www.balance4.work
Farster Straße 17 a
30916 Isernhage