Sie bestellen uns zu Ihrem Betriebsarzt. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Wir sind dabei:

  • Teilnahme und Moderation Arbeitsschutzausschuss
  • Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung für Geschäftsführung, Mitarbeitende und Personalvertretung
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgabe im Gefahrstoffrecht
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Beratung bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Betriebsstätten
  • Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ihrer Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht
  • Gestaltung von Gesundheitstagen
  • Betriebsärztliche Sprechstunde