Sie bestellen uns zu Ihrem Betriebsarzt. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Wir sind dabei:
Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Mitarbeitenden) |
Arbeitsplatzbegehungen |
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung |
Beratung für Geschäftsführung und Mitarbeitende |
Umsetzung gesetzlicher Vorgaben |